Ausbildung zum Hubstaplerfahrer

In 2 Tagen zum Staplerschein

Ausbildung gemäß §11 der österreichischen Fachkenntnis-nachweis-Verordnung BGBL II Nr.13/2007 des Bundeministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie den Regelwerken des Arbeitnehmerschutzgesetzes/Arbeitsmittel-verordnung. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind Voraussetzung. Jeder der einen Stapler bedient, muss über den entsprechenden Nachweis der Fachkenntnis (Staplerführerausweis) verfügen. Kursdauer 21 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten.

Ihr Vorteil: Nach erfolgreicher praktischer und theoretischer Prüfung erhalten Sie den Hubstaplerführerausweis, der Sie zum Lenken und Bedienen von Hubstaplern und Flurförderfahrzeugen berechtigt.

Kursinhalt:

Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik
Aufbau und Arbeitsweise
mechanische und elektrische Ausrüstung
Sicherheitseinrichtungen
Betrieb und Wartung
Arbeitnehmerschutzvorschriften
praktische Übungen
Abschlussprüfung Theorie und Praxis

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