Sprengbefugtenlehrgang mit Abschlussprüfung
Theoretische und praktische Ausbildung entsprechend den gesetzlichen Richtlinien gemäß FK-V, BGBl. II 13/2007 zur Durchführung von Sprengarbeiten.
Um selbstständig Sprengarbeiten durchführen zu dürfen, ist die positive Absolvierung des Grundlehrganges zum Sprengbefugten verpflichtend. Damit verbunden ist der Erwerb des Sprengbefugtenausweises nach FK-V, BGBL.II 13/2007.
Ziel:
Mit dieser Ausbildung sind Sie berechtigt selbständig Sprengarbeiten durchzuführen (einschließlich Abbruchsprengen, Eissprengen, Metallsprengen, Serienparallelschaltungen bei Sprengarbeiten, Sprengarbeiten unter Tage).
inkl. Kursunterlagen, Prüfung und Ausweis im Scheckkartenformat
Teilnahmevoraussetzungen:
Ärztliche Bestätigung über geistige und körperliche Eignung (vom praktischen Arzt)
Vollendung des 21. Lebensjahres
Verlässlichkeitsbescheinigung von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) (gem. § 63 Abs. 3 Arbeitnehmerinnenschutzgesetz, BGBL. Nr.450/1994 idF BGBL I Nr.19/1997)
Ausbildungsinhalte:
Gesetzliche Bestimmungen (Bezug, Transport, Lagerung, Verwendung von Sprengstoffen und Zündmittel, Arbeitnehmerinnenschutzgesetz, Sprengmittelgesetz, Sprengarbeiten Verordnung, Fachkenntnisnachweisverordnung, sonstige Rechtsvorschriften und Normen)
Verwendung und Einsatz von Sprengmittel in Theorie und Praxis
Lademengenberechnungen für Holz,-Metall,-Gesteins und Mauerwerksprengungen
Lademengenberechnungen für Gewinnungs- und Abbruchsprengungen
Grundbegriffe der Geologie
Einsatz von verschiedenen Zündsystemen
Bohrtechnik
Sicherheitsbestimmungen
Vermeidung von Sprengschäden
Ihre Anfrage

