Sicherheitsvertrauenspersonen sind ArbeitnehmerInnen, die eine, in der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO) geregelte, mindestens 24stündige Arbeitsschutz-Ausbildung, erhalten müssen. Dieser Kurs erfüllt die Anforderung der Verordnung über Sicherheitsfachkräfte.
GRUNDAUSBILDUNG zur Sicherheitsvertrauensperson
Als Arbeitgeber sind Sie vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, entsprechend der Betriebsgröße Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen.
Sicherheitsvertrauenspersonen sind zu bestellen, wenn mehr als 10 Personen beschäftigt werden. Die Funktionsperiode dauert vier Jahre. Vor Ablauf müssen die Sicherheitsvertrauenspersonen erneut bestellt werden. Die Aufgabe einer Sicherheitsvertrauensperson besteht darin, den Arbeitgeber und die Arbeitsnehmer in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.
Personen, die als Sicherheitsvertrauensperson bestellt werden, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie die notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzung gemäß SVP-VO § 4 Abs. 2 erfüllen.
Zusätzlich zur Grundausbildung haben Arbeitgeber der Sicherheitsvertrauenspersonen die Möglichkeit zu geben, Fachkenntnisse zu erwerben und zu erweitern.
Inhalt der Grundausbildung
Rechtsgrundlagen
Aufgaben und Verantwortung der SVP
Arbeitsunfälle / Folgen
Sturz- und Fallunfälle
Staub- und Elektroschutz
Maschinensicherheit
Schutzausrüstungen
Berufskrankheiten
Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
Grundsätze der Gefahrenverhütung
Verantwortungen im Betrieb
Ihre Anfrage

