Ausbildung zum Kranfahrer

Praxisnahe Ausbildung

Ausbildungen zur Erlangung der gesetzlich vorgeschriebenen Berechtigungen zur Bedienung von Kranen, gemäß §11 der Fachkenntnisnachweisverordnung FK-V des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten BGBL.II Nr.13/2007 und Absolvieren der Prüfung. Die Fachkenntnis-Verordnung verlangt für das Bedienen von Kranen einen Nachweis der Fachkenntnisse (Kranschein). Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Deutschkenntnisse in Wort/Schrift sind Voraussetzung. Sie erwerben alles theoretische und praxisrelevante Wissen für den Umgang mit Kranen. Ihr Arbeitgeber kann Sie daher gesetzeskonform zum Führen von Kranen einsetzen.

Einzel und Kombiausbildungen für die verschiedenen Krantypen möglich:

Ausbildung zum Führen von flurgesteuerten Kranen bis 300 kN inkl. Prüfung / Kursdauer: 9 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten

Ausbildung zum Führen von Dreh- und Auslegerkranen (Turmdrehkrane) inkl. Prüfung / Kursdauer: 32 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten

Ausbildung zum Führen von Lade- und Fahrzeugkranen bis 300 kNm inkl. Prüfung / Kursdauer: 22 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten

Ausbildung zum Führen von Lade- und Fahrzeugkranen über 300 kNm inkl. Prüfung / Kursdauer: 32 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten

Kursinhalte:

Allgemeine Fachbegriffe
Mechanik, Elektrik und Wartung des Kranes
Grundbegriffe der Hydraulik
Abnahmeprüfung, wiederkehrende Prüfung, Prüfbuch
Gesetzliche Vorschriften für das Heben von Lasten
Sicherheitsbestimmungen
Tragmittel
Anschlagen und Bewegen von Lasten
Praxis

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